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News-Archiv | Artikel vom 08.09.2021

Worauf Drohnenbesitzer achten müssen

Drohnen sind auch im privaten Bereich zu einem beliebten „Spielzeug“ für Groß und Klein aufgestiegen. Fotografen geben der „Vogelperspektive“ ganz neue Möglichkeiten und Hobbypiloten erkunden unbekanntes Terrain aus luftiger Höhe. Wenn Sie Ihre Drohne sicher und verantwortungsvoll steuern wollen, müssen Sie die Regeln kennen und Versicherungsschutz gewährleisten, falls es mal zur Bruchlandung kommt.

Entsteht doch einmal ein Schaden kann Ihre private Haft­pflichtversicherung greifen, falls Drohnen hier bereits inkludiert sind. Das sollten Sie checken lassen. Für größere Flugobjekte und bei bestimmten Einsatzgebieten deckt eine spezielle Drohnenversicherung weitere Risiken ab.

Gewicht der Drohne entscheidend

Sowohl die gewerbliche als auch die private Nutzung von Drohnen unterliegt in Deutschland der Drohnen-Verordnung.

Drohnengröße Was ist zu beachten?
Drohnen ab 250 Gramm

Für die Drohne besteht eine Kennzeichnungspflicht. Auf der Plakette müssen Name und Adresse des Besitzers eingetragen sein.

 

Drohnen ab 2 Kilogramm

Besitzer benötigen einen Drohnenführerschein bzw. Flugkundenachweis. Eine Pilotenlizenz, eine bestandene Prüfung bei einer vom Lauffahrt-Bundesamt anerkannten Stelle und eine Einweisung durch einen Luftsportverein werden anerkannt.

 

Drohnen ab 5 Kilogramm Besitzer benötigen eine explizite Aufstiegserlaubnis von der Luftfahrtbehörde ihres Bundeslandes.

 

Wer die Regeln kennt, fliegt sicherer

  • mind. 100 Meter Sicherheitsabstand zu Menschenansammlungen, Krankenhäusern, militärischen Anlagen, Bahnanlagen und Industrieanlagen
  • max. 100 Meter Flughöhe Ausnahmen gibt es auf ausgewiesenen Modellflugplätzen
  • Flugverbot über Naturschutzgebieten und Wohngrundstücken, wenn keine Erlaubnis des Eigentümers vorliegt
  • Nachtflüge nur mit Ausnahmeregelung
  • 1,5 km Mindestabstand zu Flugplätzen
  • Haft­pflichtschutz gesetzlich erforderlich (über Privathaftpflicht oder spezielle Drohnenversicherung)

Haft­pflichtpolicen genau überprüfen

Drohnenhalter sollten ihre Privathaftpflicht genau prüfen, ob und in welchem Umfang Drohnen bereits mitversichert sind. Oft ist dies nur für Drohnen bis maximal 250g der Fall. Alle Objekte, die schwerer sind, benötigen eine separate Drohnenversicherung. Hier können deutliche schwerere Drohnen mit speziellen Leistungen abgesichert werden.




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