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News-Archiv | Artikel vom 23.12.2020

Reiselust statt Reisefrust

Viele Reisepläne fielen aufgrund der Corona-Pandemie dieses Jahr ins Wasser. Umso stärker wächst nun der Wunsch endlich wieder zu verreisen. Die Pläne für 2021 müssen – Corona hin oder her – allmählich konkrete Formen annehmen, will man nicht ohne Urlaub dastehen, wenn die Reisebeschränkungen aufgehoben werden.

Da die Corona-Pandemie hinter alle Urlaubspläne noch ein Fragezeichen setzt, sollten Urlaubsbuchung und Reiseabsicherung künftig viel enger zusammengehören.

Top 5 Reiseziele der Deutschen in 2020

  • Ostsee 10,1 %
  • Spanien 9,9 %
  • Italien 9,6 %
  • Österreich 8,6 %
  • Bayern 7,7 %

    Quelle: Statista 2020

Egal ob nah oder fern – Stornokosten, weil man eine Reise nicht antreten kann oder darf sind ärgerlich. Oftmals ist dann die Haushaltskasse leer, statt des erhofften Erholungseffektes bleibt der Frust. Urlauber sollten daher eine Reiserücktrittsversicherung stärker in ihre Urlaubspläne einbeziehen. Nicht nur in diesen besonderen Zeiten.

Wann zahlt eine Reiserücktrittsversicherung?
Eine Reiserücktrittsversicherung erstattet die anfallenden Stornokosten dann, wenn der Urlauber seine Reise aus einem der folgenden Gründe nicht antreten kann:

  • Schwe­re Krankheit oder Todesfall in der Familie
  • Verletzungsfolgen nach einem Unfall
  • Schwangerschaft
  • Verlust oder Wechsel des Arbeitsplatzes
  • Impfunverträglichkeit
  • Schäden am eigenen Haus durch Sturm/ Feuer etc.

Zahlt eine Reiserücktrittsversicherung auch bei Corona?
Das Corona-Virus wird von vielen Versicherern als schwere Krankheit gewertet. Sollten Sie daran erkranken und die Reise aus diesem Grunde nicht antreten können, greift Ihre Reiserücktrittsversicherung. Die Angst, im Ausland am Virus zu erkranken, reicht hingegen nicht als versicherter Grund, die Reise abzubrechen. Achtung: Nicht jeder Versicherer zahlt im Fall einer Pandemie wie Covid-19.




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